Warner Bros. Frommer Legal Blink Twice Abmahnung

Blink Twice: Abmahnungen durch Frommer Legal für Warner Bros.

Die Firma Warner Bros. lässt derzeit zahlreiche Abmahnungen an Internetnutzer verschicken, denen eine Urheberrechtsverletzung in Bezug auf den Film Blink Twice vorgeworfen wird. Der Film Blink Twice - ist im Jahr 2024 offiziell in deutschen Kinos erschienen und wird von der Firma Warner Bros. vertrieben. Blink Twice ist jedoch auch in Tauschbörsen sehr begehrt. Wer Blink Twice ohne Erlaubnis der Warner Bros. im Internet heruntergeladen hat, muss mit einer Abmahnung durch die Kanzlei Frommer Legal aus München rechnen. Derzeit erfolgen nach unserer Einschätzung verstärkt Frommer Legal Abmahnungen wegen des Films Blink Twice.

Warner Bros. Abmahnung Frommer Legal Blink Twice: um was geht es?

Sie sollen dafür verantwortlich sein, dass den urheberrechtlich geschützten Film
Blink Twice

mittels Tauschbörse verbreitet und hierdurch quasi weltweit zur Verfügung gestellt worden sein soll. Die Abmahnung liest sich so, dass Sie als Anschlussinhaber für mehr oder weniger jede Urheberrechtsverletzung verantwortlich sein sollen, die über Ihren Internetanschluss begangen wurde.

Wichtiger Hinweis:

Dem ist nicht so! Die einseitige Darstellung der Rechtslage in den allermeisten Abmahnungen belegt wieder einmal, dass jeder, der eine solche Abmahnung erhalten hat, zur Überprüfung der in der Abmahnung erhobenen Vorwürfe einen eigenen Anwalt beauftragen sollte. Der kann einem dann auch sicherlich sagen, dass der BGH erst kürzlich wieder einmal entschieden hat, dass es durchaus Konstellationen gibt, in denen man als Anschlussinhaber nicht für Urheberrechtsverletzungen über den eigenen Anschluss haftet. Davon liest man freilich in dem Anschreiben der Kanzlei Frommer Legal im Auftrag der Firma Warner Bros. nichts.

Warner Bros. Abmahnung Frommer Legal Blink Twice: was wird gefordert?

In der Abmahnung wird üblicherweise ein Pauschalbetrag in Höhe von
€ 935,80

gefordert. Darin enthalten sind die von der Kanzlei Frommer Legal beanspruchten € 235,80 Rechtsanwaltskosten netto sowie € 700,00 Schadensersatz für die Firma Warner Bros.. Dieser Betrag wird bei derartigen Abmahnungen von Frommer Legal regelmäßig gefordert, wenn es um die Rechtsverletzung an einem Film geht. Daran hat sich auch im Jahr 2024 nichts geändert. Außerdem werden Sie aufgefordert, gegenüber Warner Bros. eine Unterlassungserkärung abzugeben. Hiermit sind alle Ansprüche aus der Ihnen vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung an dem Film Blink Twice abgegolten.

Warner Bros. Abmahnung Frommer Legal Blink Twice: was tun?

Wer eine solche Abmahnung erhalten hat, sollte zunächst einen Anwalt die Vorwürfe prüfen lassen. Auch für den Fall einer berechtigten Abmahnung halten wir die Forderungen hier recht hoch gegriffen.
Die Kanzlei Frommer Legal freut sich sicher über eine Unterschrift unter die beigefügte Unterlassungserklärung, denn damit geben Sie nicht nur ein Anerkenntnis ab, sondern ermöglichen weitere Folgeabmahnungen wegen anderer Alben, Filme o.ä., die ebenfalls über Ihren Anschluss heruntergeladen wurden.
Wir wehren überzogene oder nicht berechtigte Forderungen für Sie ab und verhindern auch Folgeabmahnungen. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung.

Vorsicht! Gefahr von Folgeabmahnungen

Neben dem Film Blink Twice hat die Firma Warner Bros. außerdem die Verwertungsreche an zahlreichen weiteren Filmen. Wenn möglicherweise weitere Filme der Firma Warner Bros. über Ihren Anschluss verbreitet wurden - ob durch Sie oder einen Dritten - können weitere Abmahnungen der Kanzlei Frommer Legal nachfolgen. Die Kanzlei Frommer Legal hat neben der Firma Warner Bros. außerdem noch zahlreiche weitere Mandanten, für die ähnliche Abmahnungen ausgesprochen. Hier kam es bislang in großem Umfang zu Folgeabmahnungen.
Wenn Sie nicht möchten, dass die kommende Zeit für Sie aufgrund weiterer Abmahnungen finanziell erheblich belastend wird, sollten Sie diese Folgeabmahnungen verhindern. Dies können wir gerne für Sie übernehmen.


Eingestellt am 03.09.2024 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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