Zahlungsaufforderungen durch Burgschild Inkasso GmbH für DigiRights Administration GmbH

Unzählige Zahlungsaufforderungen der DigiRights Administration GmbH durch die Burgschild Inkasso GmbH

Zahlreiche Betroffene erhalten derzeit Schreiben von einem Inkassobüro namens Burgschild Inkasso GmbH. Das ist soweit an sich nichts Neues. Es gibt zahlreiche Inkassounternehmen, die die nicht bezahlten Forderungen verschiedener Gläubiger eintreiben. Das Besondere an dem Inkassounternehmen Burgschild Inkasso GmbH ist aber, dass - soweit uns bekannt - die Burgschild Inkasso GmbH ausschließlich (vermeintliche) Forderungen der DigiRights Administration GmbH eintreibt. Und die handelnden Personen, die hinter der Burgschild Inkasso GmbH stehen, sind dieselben Personen, die auch hinter der DigiRights Administration GmbH stehen. Dies gilt sowohl für den Geschäftsführer Walter Horz als auch für den Prokuristen Ralf Reichert. Walter Horz ist Geschäftsführer sowohl der DigiRights Administration GmbH als auch der Burgschild Inkasso GmbH, Ralf Reichert ist sowohl Prokurist der DigiRights Administration GmbH als auch der Burgschild Inkasso GmbH. Die Abmahnungen, die in den meisten Fällen in den Jahren 2014-2018 ausgesprochen worden waren (wobei uns einige Betroffene berichteten, niemals eine Abmahnung erhalten zu haben), erfogten durch die Kanzlei von Rechtsanwalt Daniel Sebastian. Die Marke BURGSCHILD ist im Markenregister des DPMA als Marke eingetragen, Markeninhaber ist die IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Und Geschäftsführer der IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist wiederum Daniel Sebastian. Über die IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH verschickt Rechtsanwalt Daniel Sebastian auch aktuell Filesharing-Abmahnungen wegen Pornofilmen. Zufälle gibt´s!!!

Burgschild Inkasso GmbH Zahlungsaufforderung DigiRights Administration GmbH: was wird gefordert?

Die Burgschild Inkasso GmbH zeigt in dem Schreiben an, dass die DigiRights Administration GmbH sie mit dem Einzug der offenen Hauptforderung beauftragt habe. In vielen Fällen betrug die Forderung aus der Abmahnung seinerzeit € 600,00, wobei es sich damals um ein als Vergleich verpacktes Gesamtangebot gehandelt hatte, welches sowohl den Schadensersatz der DigiRights Administration GmbH als auch die Anwaltskosten von Rechtsanwalt Daniel Sebastian umfasste. In anderen Fällen wurden seinerzeit in der Abmahnung von Rechtsanwalt Daniel Sebastian jedoch auch abweichende Beträge gefordert, teilweise sogar € 2.400,00.
Mit dem jetzigen Schreiben der Burgschild Inkasso GmbH wird im Namen der DigiRights Administration GmbH zunächst der damalige Betrag aus der Abmahnung als Hauptforderung gefordert. Außerdem werden Inkassokosten in Höhe einer 0,5 Geschäftsgebühr aus dem Gegenstandswert der Hauptforderung geltend gemacht, zuzüglich 20 % Auslagenpauschale (maximal 20 €) und Umsatzsteuer. Außerdem werden Zinsen gefordert. Der geforderte Gesamtbetrag in den Zahlungasufforderungen der Burgschild Inkasso GmbH liegt einschließlich Zinsen und Inkassokosten in den meisten uns vorliegenden Fällen zwischen 130 und 150 % der damaligen Forderung aus der Abmahnung der DigiRights Administration GmbH durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian.

Burgschild Inkasso GmbH Zahlungsaufforderung DigiRights Administration GmbH: was tun?

In zahlreichen Fällen waren direkt nach der Abmahung der Kanzlei von Rechtsanwalt Daniel Sebastian die Forderungen der DigiRights Administration GmbH zurückgewiesen worden. Dies ist jedenfalls oft der Fall, wenn unsere Kanzlei den Abgemahnten seinerzeit vertreten hatte. Schließlich besteht längst nicht in allen Fällen eine Haftung des Anschlussinhabers, nur weil über seinen Internetanschluss (möglicherweise) eine Urheberrechtsverletzung begangen wurde. Dies interessiert die Burgschild Inkasso GmbH jedoch nicht. Die Inkassoschreiben werden offenbar ungeachtet der damaligen Ausführungen verschickt. Auch gehen die Inkassoschreiben direkt an die betroffenen Anschlussinhaber, auch wenn diese damals einen Rechtsanwalt eingeschaltet hatten. Rechtsanwalt Daniel Sebastian wäre aufgrund des anwaltlichen Standesrechts gehalten, nicht den Anschlussinhaber, sondern dessen Rechtsanwalt anzuschreiben. Das soll jedoch offenbar verhindert werden, weshalb die Burgschild Inkasso GmbH eingeschaltet wird, welche als Inkassobüro nicht gehindert ist, den Anschlussinhaber direkt anzuschreiben. Durch die dadurch mögliche Umgehung des Gegenanwalts soll der Druck auf die betroffenen Anschlussinhaber offenbar erhöht werden.
Wie oben geschildert wird als Hauptforderung der damals in der Abmahnung geforerte Betrag gefordert. Dieser umfasste aber auch die Anwaltskosten für die Abmahnung. Anwaltskosten verjähren aber nach 3 Jahren, bei den Zahlungsaufforderungen der Burgschild Inkasso GmbH dürften in fast allen Fällen durch die zwischenzeitlich vergangene Zeit die Rechtsanwaltskosten verjährt sein. Das gilt jedoch nicht für den Schadensersatz, denn dieser verjährt nach der einschlägigen Rechtsprechung des BGH erst in 10 Jahren.
Wer ein solches Schreiben der Burgschild Inkasso GmbH im Auftrag der DigiRights Administration GmbH erhalten hat, sollte also durch einen Rechtsanwalt prüfen lassen, ob und gegebenfalls in welcher Höhe die Ansprüche bestehen. Wichtig ist auch, der Burgschild Inkasso GmbH klarzumachen, dass der Forderung widersprochen wird, damit nicht ein SCHUFA-Eintrag erfolgt. Unser Ziel ist nach wie vor: Sie zahlen überhaupt nichts.
Gerne können Sie sich nach Erhalt einer Zahlungsaufforderung der Burgschild Inkasso GmbH an unsere Kanzlei wenden. Wir konnten schon Tausenden Anschlussinhabern helfen, die eine Filesharing- Abmahnung bzw. Zahlungsaufforderung erhalten haben.


Eingestellt am 11.11.2023 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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