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c-Law GbR MFA + Filmdistribution Abmahnung Snowpiercer: Filesharing-Klage beim Amtsgericht Charlottenburg
Klageabweisung Filesharing durch das Amtsgericht Charlottenburg
Erneut erhielten wir erfreuliche Post vom Amtsgericht Charlottenburg. Eine Klage gegen einen unserer Mandanten wegen des Vorwurfs des illegalen Filesharings wurde - wie so viele andere Klagen zuvor - abgewiesen. Die Kosten wurden dem klagenden Unternehmen MFA + Filmdistribution, Inh. Christian Meinke, auferlegt. Die Klage und das Urteil sind etwas anders als die anderen Fälle, über die wir an dieser Stelle schon berichtet hatten, weshalb wir auch diesen Fall einmal näher darstellen möchten.Snowpiercer c-Law GbR MFA + Filmdistribution Abmahnung im Juni 2014
Der im Jahr 2014 aktuelle Film Snowpiercer soll angeblich über den Internetanschluss unseres Mandanten zur Verfügung gestellt worden sein. Dies hätten Ermittlungen der Ermittlungsfirma IPP International UG ergeben. Darauf wurde von der Kanzlei c-Law GbR im Auftrag der MFA + Filmdistribution eine Abmahnung ausgesprochen. Unser Mandant gab - anwaltlich noch nicht vertreten - vorsorglich eine Unterlassungserklärung ab. Eine Zahlung lehnte er ab.Snowpiercer Abmahnung c-Law GbR MFA + Filmdistribution: Klage im November 2014
Die MFA + Filmdistribution erhob durch die Kanzlei c-Law GbR Klage gegen den Mandanten. Genauer gesagt wurde zunächst ein Mahnbescheid beantragt, gegen den der Mandant Widerspruch einlegte, worauf der Rechtsstreit an das Amtsgericht Charlottenburg verwiesen wurde. Daraufhin beauftragte der Mandant unsere Kanzlei mit seiner Vertretung.Der Fall weicht in mehreren Punkten von dem ab, was wir derzeit so häufig erleben: Abmahnung in den Jahren 2010 oder 2011, dann lange nichts passiert und dann kurz vor (oder manchmal auch kurz nach) Eintritt der Verjährung eine Klage mit vorangegangenem Mahnbescheid. Hier handelte es sich um einen aktuellen Film, die Klage erfolgt kurze Zeit nach der erfolglosen Abmahnung. Außerdem wurde - anders als früher - ein anderes Ermittlungsunternehmen eingesetzt, welches noch nicht den Ruf hat, zumindest zum Teil unzuverlässige Ermittlungsergebnisse zu liefern.
Die Kanzlei c-Law GbR hat im Namen der MFA + Filmdistribution einen Betrag in Höhe von € 950,00 eingeklagt. Wir haben für den Mandanten aus einer Reihe von Gründen Klageabweisung beantragt.
Snowpiercer Abmahnung c-Law GbR MFA + Filmdistribution: Das Urteil
Mit Urteil vom 18.03.2015 (Aktenzeichen 231 C 433/14) wies das Amtsgericht Charlottenburg die Klage ab und legte der MFA + Filmdistribution, Inhaber Christian Meinke, die Kosten des Rechtsstreits auf.Das Amtsgericht Charlottenburg wies zunächst darauf hin, dass unser Mandant durch unseren Vortrag in der Klageerwiderung, dass seine Ehefrau neben ihm ebenfalls Zugriff auf seinen Internetanschluss hatte, seiner sog. sekundären Darlegungslast genügt haben dürfte. Entscheidend stellte das Amtsgericht Charlottenburg in seinem Urteil vom 18.03.2015 jedoch darauf ab, dass das klagende Unternehmen MFA + Filmdistribution nicht ausreichend zu seiner Aktivlegitimation (= Anspruchsberechtigung) vorgetragen hat und dass der Vortrag der MFA + Filmdistribution insoweit auch teilweise widerpsrüchlich ist.
Die Klägerin hatte behauptet, die deutsche Synchronisation des Films Snowpiercer hergestellt zu haben. Wir haben dies bestritten. Nachdem eine Internetrecherche dazu geführt hat, dass der von der MFA + Filmdistribution in der Klageschrift der Kanzlei c-Law GbR angegebene Filehash der englisschprachigen Version des Films Snowpiercer zugeordnet ist und nicht etwa der deutschen Synchronfassung und nachdem wir dies dem Gericht in der Klageerwiderung mitgeteilt hatten, hatte die MFA + Filmdistribution unseren Vortrag insoweit nicht bestritten und auch keine anderweitige Erklärung vorgebracht. Das Amtsgericht Charlottenburg sah daher unseren Vortrag in der Klageerwiderung zu Recht als zugestanden an.
Auch eine Anspruchsberechtigung der MFA + Filmdistribution aus abgetretenem Recht verneinte das Amtsgericht Charlottenburg. Die c-Law GbR hatte in der Klageschrift vorgetragen, von einer Firma Batrax Entertainment B.V. Rechte eingeräumt bekommen zu haben. Das Gericht hatte jedoch Zweifel am Umfang der Rechtseinräumung. Außerdem hatten wir in der Klageerwiderung vorgetragen, dass der Film nach einer Internetrecherche im Jahr 2013 in Südkorea produziert wurde. Auch diesen Vortrag haben die MFA + Filmdistribution bzw. die Kanzlei c-Law GbR nicht bestritten. Da die Firma Batrax Entertainment B.V. ihren Sitz jedoch nicht in Südkorea, sondern in Holland hat und da noch dazu nicht einmal im Ansatz her klar war, woher denn die Batrax Entertainment B.V. ihre Rechte herleitet, die sie dann auf die MFA + Filmdistribution übertragen habe, verneinte das Amtsgericht Charlottenburg die Anspruchsberechtigung insgesamt und wies die Klage als unbegründet ab.
Die c-Law GbR kann für die MFA + Filmdistribution noch innerhalb eines Monats ab Zustellung Berufung beim Landgericht Berlin gegen das Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg einlegen. Sollte dies erfolgen, werden wir hierüber berichten.
Den Volltext des Urteils finden Sie hier:
Haben auch Sie eine Klage oder Abmahnung erhalten?
Gerne vertreten wir Sie bundesweit, wenn Sie entweder eine Abmahnung erhalten haben oder aber eine Klage oder einen Mahnbescheid zugestellt bekommen haben. Sie können gerne kostenlos und unverbindlich mit uns Kontakt aufnehmen, worauf wir Ihnen eine erste, unverbindliche Einschätzung geben. Wenn Sie uns mit Ihrer Vertretung beauftragen möchten, teilen wir Ihnen vorab das hierfür anfallende Honorar selbstverständlich mit.Eingestellt am 26.03.2015 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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