Sony Music Waldorf Frommer Revolverheld - Immer in Bewegung Abmahnung

Revolverheld - Immer in Bewegung: Abmahnungen durch Waldorf Frommer

Die Firma Sony Music Entertainment Germany GmbH lässt derzeit zahlreiche Abmahnungen an Internetnutzer verschicken, denen eine Urheberrechtsverletzung in Bezug auf das Album Revolverheld - Immer in Bewegung vorgeworfen wird. Das Album Immer in Bewegunge von Revolverheld ist im September 2013 erschienen und bereits recht erfolgreich. Revolverheld - Immer in Bewegung ist jedoch auch in Tauschbörsen sehr begehrt. Wer Revolverheld - Immer in Bewegunge ohne Erlaubnis der Sony Music Entertainment Germany GmbH im Internet heruntergeladen hat, muss mit einer Abmahnung durch die Kanzlei Waldorf Frommer aus München rechnen.

Sony Music Entertainment Germany GmbH Abmahnung Waldorf Frommer: um was geht es?

Sie sollen dafür verantwortlich sein, dass das urheberrechtlich geschützte Album
Revolverheld - Immer in Bewegung

mittels Tauschbörse verbreitet und hierdurch quasi weltweit zur Verfügung gestellt worden sein soll. Die Abmahnung liest sich so, dass Sie als Anschlussinhaber für mehr oder weniger jede Urheberrechtsverletzung verantwortlich sein sollen, die über Ihren Internetanschluss begangen wurde.

Wichtiger Hinweis:

Dem ist nicht so! Die einseitige Darstellung der Rechtslage in den allermeisten Abmahnungen belegt wieder einmal, dass jeder, der eine solche Abmahnung erhalten hat, zur Überprüfung der in der Abmahnung erhobenen Vorwürfe einen eigenen Anwalt beauftragen sollte. Der kann einem dann auch sicherlich sagen, dass der BGH erst kürzlich wieder einmal entschieden hat, dass es durchaus Konstellationen gibt, in denen man als Anschlussinhaber nicht für Urheberrechtsverletzungen über den eigenen Anschluss haftet. Davon liest man freilich in dem Anschreiben der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Firma Sony Music Entertainment Germany GmbH nichts.

Sony Music Entertainment Germany GmbH Abmahnung Waldorf Frommer: was wird gefordert?

In der Abmahnung wird üblicherweise ein Pauschalbetrag in Höhe von
€ 1.028,00

gefordert. Darin enthalten sind die von der Kanzlei Waldorf Frommer beanspruchten € 578,00 Rechtsanwaltskosten sowie € 450,00 Schadensersatz für die Firma Sony Music Entertainment Germany GmbH. Außerdem werden Sie aufgefordert, gegenüber der Sony Music Entertainment Germany GmbH eine Unterlassungserkärung abzugeben. Hiermit sind alle Ansprüche aus der Ihnen vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung an dem Album Revolverheld - Immer in Bewegung abgegolten.

Sony Music Entertainment Germany GmbH Abmahnung Waldorf Frommer: was tun?

Wer eine solche Abmahnung erhalten hat, sollte zunächst einen Anwalt die Vorwürfe prüfen lassen. Auch für den Fall einer berechtigten Abmahnung halten wir die Forderungen hier recht hoch gegriffen.
Die Kanzlei Waldorf Frommer freut sich sicher über eine Unterschrift unter die beigefügte Unterlassungserklärung, denn damit geben Sie nicht nur ein Anerkenntnis ab, sondern ermöglichen weitere Folgeabmahnungen wegen anderer Alben, Filme o.ä., die ebenfalls über Ihren Anschluss heruntergeladen wurden.
Wir wehren überzogene oder nicht berechtigte Forderungen für Sie ab und verhindern auch Folgeabmahnungen. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung.

Abmahnung Revolverheld - Immer in Bewegung: die Titel

Dies ist die Tracklist des Albums Revolverheld - Immer in Bewegung. Üblicherweise wird das ganze Album durch die Firma Sony Music Entertainment Germany GmbH und die Kanzlei Waldorf Frommer abgemahnt. Es ist jedoch auch möglich, dass die Sony Music Entertainment Germany GmbH einzelne Titel auskoppelt und die Verwertungsrechte überträgt. Dann sind auch Abmahnungen an den folgenden einzelnen Titeln des Albums Revolverheld - Immer in Bewegung möglich:

1. Immer in Bewegung
2. Das kann uns keiner nehmen
3. Bands deiner Jugend
4. Ich lass für Dich das Licht an
5. Neu anfangen
6. Sommer in Schweden
7. Lass uns gehen
8. Wir schmeißen unsere Herzen ins Feuer
9. Deine Nähe tut mir weh
10. Aufhören mich zu verlieren
11. Hinter der Elbe New York
12. Worte, die bleiben


Eingestellt am 15.10.2013 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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