Rechtsschutzversicherung und Urheberrechtsverletzung
Zahlt die Rechtsschutzversicherung bei einer Urheberrechtsverletzung?
Diese Frage muss leider mit „Nein“ beantwortet werden. In den Versicherungsbedingungen fast sämtlicher Rechtsschutzversicherungen sind Urheberrechtsverletzungen vom Leistungsschutz ausdrücklich ausgenommen. Dies bedeutet, dass man die Kosten, die aufgrund der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung entstehen, selbst zu tragen hat.Auch wenn in den meisten Rechtsschutzversicherungsverträgen das Urheberrecht nicht umfasst ist, erleben wir es häufig, dass Rechtsschutzversicherungen aus Kulanz eine Zahlung bzw. Erstattung unserer Pauschalgebühren übernehmen. Wir empfehlen daher unseren Mandanten, bei ihrer Rechtsschutzversicherung eine Kulanzanfrage zu machen und zu erfragen, ob die Rechtsanwaltsgebühren aus Kulanz übernommen werden. Je nach der bisherigen Inanspruchnahme des Vertrages durch den Versicherungsnehmer kommt es häufig vor, dass Rechtsschutzversicherungen gerade die außergerichtlichen Pauschalgebühren im Wege der Kulanz erstatten, auch wenn der Versicherungskunde keinen Anspruch hierauf hat.
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