Sie suchen einen Anwalt im Falle einer Urheberrechtsverletzung?

An dieser Stelle darf ich mich als Ihren Anwalt für Urheberrechtsverletzungen vorstellen. Ich bin bundesweit tätig in der Kanzlei Forsthoff Schumacher Spoor, die Privatleute und Unternehmen vertritt. Die Kanzlei besteht derzeit aus vier Rechtsanwälten. Im Bereich der Urheberrechtsverletzungen wegen Filesharing vertrete ich als Anwalt ausschließlich Abgemahnte. Wir lehnen es ausdrücklich ab, hier selbst Abmahnungen auszusprechen.

Rechtsanwalt Forsthoff

Rechtsanwalt Forsthoff hat sich bereits seit einigen Jahren als Anwalt auf Urheberrechtsverletzung spezialisiert und vertritt zahlreiche Empfänger urheberrechtlicher Abmahnungen. Er ist Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und beschäftigt sich seit vielen Jahren schwerpunktmäßig mit dem Wettbewerbsrecht, dem Markenrecht und dem Urheberrecht. Rechtsanwalt Forsthoff wurde aufgrund umfangreicher praktischer und theoretischer Erfahrungen durch die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe die Erlaubnis erteilt, die Bezeichnung Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz zu führen. Außerdem hat Rechtsanwalt Forsthoff den Fachanwaltskurs zum Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht erfolgreich absolviert und zwischenzeitlich durch die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe die Befugnis erhalten, auch die Bezeichnung Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht zu führen.

Was uns auszeichnet

Als Anwalt mit Schwerpunkt Urheberrecht sind wir Ihre Partner rund um die Themen Abmahnungen und Urheberrechtsverletzungen. Wir nehmen uns für unsere Mandanten Zeit und haben stets ein offenes Ohr. Auch wenn das Geschäft mit Urheberrechtsverletzungen für viele Anwälte, insbesondere die Abmahnanwälte, ein Massengeschäft geworden ist, haben wir es uns zum Ziel gemacht, für unsere Mandanten da zu sein und individuelle Lösungen zu entwickeln. Natürlich können wir dabei auf die Erfahrung aus zahlreichen Fällen von Urheberrechtsverletzungen zurückgreifen. Wir kennen jeden Abmahnanwalt bzw. jede Abmahnkanzlei, die in nennenswertem Umfang Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen verschickt. Daher können wir genau abschätzen, wie im Einzelfall zu handeln ist. Dies ist wichtig, um Sie vor weiterem Ärger zu schützen. Oft droht die Gefahr, dass bei falscher Reaktion auf eine Abmahnung eines Anwalts eine weitere kostenpflichtige Abmahnung oder sogar mehrere Abmahnungen desselben Anwalts folgen. In diesem Fall steigen die gegen Sie gerichteten Forderungen wegen der Urheberrechtsverletzung ins Unermeßliche. Dies kann bei Anwendung der richtigen Strategie vermieden werden, die wir in den letzten Jahren im Zusammenhang mit der Bearbeitung zahlreicher Urheberrechtsverletzungen entwickelt haben.
Sie haben eine Abmahnung erhalten? Nutzen Sie unsere unverbindliche Falleinschätzung

Da Urheberrechtsverletzungen eine Spezialmaterie sind, ist es wichtig, einen speziell hierin versierten Anwalt an seiner Seite zu haben. Dies ist nicht nur wichtig, um Fehler zu vermeiden, beispielsweise bei der Erstellung der richtigen Unterlassungserklärung. Den richtigen Anwalt nach einer Urheberrechtsverletzung auf seiner Seite zu haben hilft auch, bares Geld zu sparen. Die von den Abmahnanwälten geforderten Beträge, die nach einer Urheberrechtsverletzung in der Abmahnung vielfach auch noch als großzügiges Entgegenkommen dargestellt werden, sind in aller Regel deutlich zu hoch. Zwar gibt es einige Gerichte, die die von den Abmahnanwälten geforderten Beträge ohne Bedenken zusprechen. Und wenn nach Erhalt eines Anwaltsschreibens wegen einer Urheberrechtsverletzung die falsche oder überhaupt keine Reaktion erfolgt, ist eine Klage des Abmahnanwalts nicht unwahrscheinlich. Mit der richtigen Strategie kann das Risiko einer Klageerhebung allerdings deutlich reduziert werden. Die Anzahl der Klageverfahren, die wir für von unserer Kanzlei vertretene Mandanten nach Erhalt einer Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung geführt haben, ist trotz einer Vielzahl von durch uns bearbeiteten Fällen überschaubar. In aller Regel sind diese Klageverfahren nicht von der Abmahnkanzlei angestrengt worden, sondern von uns. Dies waren Fälle, in denen wir davon ausgingen, dass Ansprüche gegenüber unseren Mandanten nicht bestehen. In diesem Fall gibt es die Möglichkeit, eine sogenannte Negative Feststellungsklage zu erheben mit dem Ziel der gerichtlichen Feststellung, dass die in der Abmahnung geltend gemachten Ansprüche nicht bestehen.

Haben Sie Fragen?

Rechtsanwalt Forsthoff steht Ihnen in Bezug auf alle rechtlichen Fragen als Anwalt nach einer Urheberrechtsverletzung gerne zur Verfügung. Sofern Sie irgendwelche Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir bieten Ihnen eine unverbindliche Falleinschätzung an. Nutzen Sie dafür unser Formular:
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Ihre Ansprechpartner

Rechtsanwalt Andreas Forsthoff und Kollegin Nina Berg

Rechtsanwalt Andreas Forsthoff

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