Abmahnung DIHK Gesellschaft für berufliche Bildung mbH

Abmahnung Urheberrechtsverletzung an urheberrechtlich geschützten Unterlagen der DIHK Gesellschaft für berufliche Bildung mbH durch einen Rechtsanwalt

Unserer Kanzlei wurde zur Bearbeitung eine weitere urheberrechtliche Abmahnung vorgelegt. Dabei geht es laut Überschrift um eine "Abmahnung wegen unberechtigter Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Unterlagen." Die Abmahnung erfolgt im Namen der DIHK Gesellschaft für berufliche Bildung mbH mit Sitz in Bonn und wird ausgesprochen durch einen Rechtsanwalt.

DIHK Gesellschaft für berufliche Bildung mbH Abmahnung: um was geht es?

Dem Empfänger der Abmahnung wird eine Urheberrechtsverletzung zu Lasten der DIHK Gesellschaft für berufliche Bildung mbH vorgeworfen. Diese hat nach den Angaben in der Abmahnung ihres Rechtsanwalts die alleinigen und ausschließlichen Nutzungsrechte an diversen Unterlagen wie beispielsweise Lehrgangsmaterialien und Prüfungsaufgaben. In dem hier konkret besprochenen Fall geht es um den Verkauf einer CD-Rom, auf der zahlreiche Werke der DIHK Gesellschaft für berufliche Bildung mbH enthalten gewesen sind. Dem Empfänger der Abmahnung wird vorgeworfen, diese Werke ohne Zustimmung der DIHK Gesellschaft für berufliche Bildung mbH veröffentlicht, vervielfältigt bzw. verbreitet zu haben.

DIHK Gesellschaft für berufliche Bildung mbH Abmahnung: was wird gefordert?

Wie bei quasi jeder urheberrechtlichen Abmahnung wird zunächst die Abgabe einer
Unterlassungserklärung

gefordert. Neben dieser Unterlassungserklärung und Vernichtung bzw. Löschung noch vorhandener Unterlagen wird ein
Schadensersatzanspruch

geltend gemacht. Der Höhe nach wird dieser Schadensersatzanspruch noch nicht beziffert, vielmehr wird zunächst
Auskunft

über die Herkunft, die Anzahl und die bisherige Verbreitung der Vervielfältigungsstücke gefordert. Üblicherweise dient der Auskunftsanspruch der Bezifferung des konkret geforderten Schadensersatzanspruchs.
Außerdem werden Anwaltkosten gefordert. Ausgehend von einem Gegenstandswert von € 15.000,00 werden in der hier besprochenen Abmahnung
Anwaltskosten von € 865,00

gefordert.

DIHK Gesellschaft für berufliche Bildung mbH Abmahnung: was tun?

Liegt eine Urheberrechtsverletzung vor, ist eine Unterlassungserklärung abzugeben. Freilich ist bei jeder solchen Abmahnung sorgfältig zu prüfen, ob tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung vorliegt. Hierbei ergeben sich eine Reihe zu prüfender Fragen.
In diesem Falle ist dann auch eine Auskunft zu erteilen. Wird keine Unterlassungserklärung abgegeben und keine Auskunft erteilt, können beide Ansprüche gerichtlich geltend gemacht werden, was zu erheblichen Mehrkosten führt. Nach der Auskunftserteilung wird dann der Anspruch wohl von der DIHK Gesellschaft für berufliche Bildung mbH durch ihren Rechtsanwalt konkret beziffert werden. Auch diese Forderungen und die Höhe der Anwaltskosten sollte man gründlich prüfen.
Gerne können wir auch für Sie etwaige Ansprüche prüfen, wenn Sie eine solche Abmahnung erhalten haben. Unsere Kanzlei hat Erfahrungen mit mehreren Tausend Abmahnungen.


Eingestellt am 24.06.2014 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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