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Amtsgericht Leipzig weist BaumgartenBrandt Klage ab
Klageabweisung AG Leipzig im Fall Hanway Brown: Urteil vom 09.11.2015
Die Firma Hanway Brown Limited hat durch die Kanzlei BaumgartenBrandt etliche Klagen in der gesamten Republik erhoben. Wir vertreten mehrere Beklagte, die von einer solchen Klage betroffen sind. Nachdem wir bereits in allen bereits durch Urteil entschiedenen Fällen der Firma Hanway Brown Limited Klageabweisungen erreichen konnten, hat auch das Amtsgericht Leipzig eine Klage gegen unsere Mandantin abgewiesen.BaumgartenBrandt Hanway Brown Klageabweisung AG Leipzig: Der Fall
Der Mandantin wurde vorgeworfen, dass über ihren Internetanschluss im Jahr 2010 der Film Harry Brown illegal über eine Tauschbörse verbreitet wurde. Es folgte eine Abmahnung, ein Mahnbescheid, Widerspruch hiergegen und dann die Klage beim AG Leipzig. Gefordert wurde in der Klage ein Gesamtbetrag in Höhe von € 955,60. Das Gericht hat im Erledigungsinteresse einen Vergleich über € 400,00 vorgeschlagen, der zunächst widerruflich abgeschlossen wurde. Nachdem wir diesen Vergleich im Namen unserer Mandantin widerrufen haben, hat das Amtsgericht Leipzig nun ein Urteil gefällt.BaumgartenBrandt Hanway Brown Klageabweisung AG Leipzig: Das Urteil
Mit Urteil vom 09.11.2015 (Aktenzeichen 108 C 7262/14) hat das Amtsgericht Leizpig die BaumgartenBrandt Klage abgewiesen, die Kosten einschließlich unserer Rechtsanwaltskosten muss die Hanway Brown Limited tragen. Das Amtsgericht Leipzig hat dabei zahlreiche unserer Argumente gar nicht einmal anwenden müssen. Es hat die Klage bereits deswegen abgewiesen, weil Hanway Brown ihre Aktivlegitimation nicht nachgewiesen hatte, nachdem wir genau diese bestritten hatten. Es ist aus Sicht des Amtsgerichts Leipzig - und aus unserer Sicht - eben nicht ausreichend für eine Klägerin, wenn auf dem Cover einer DVD ein Copyright-Vermerk angebracht ist. Hier hätte die Hanway Brown Limited, vertreten durch die Kanzlei BaumgartenBrandt, nachlegen müssen.Das Urteil lesen Sie hier im Volltext:
Die Kanzlei BaumgartenBrandt kann für Hanway Brown innerhalb eines Monats ab Zustellung Berufung einlegen. Dann müsste sie darlegen, weshalb aus ihrer Sicht das Urteil rechtsfehlerhaft ist. Wir sind gespannt!
Eingestellt am 19.11.2015 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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