Waldorf Frommer Jimmy Eat World - Damage Sony Music Entertainment Germany GmbH Abmahnung

Jimmy Eat World - Damage Abmahnung Sony Music Entertainment Germany GmbH

Die Firma Sony Music Entertainment Germany GmbH, kurz: Sony Music, hat die Verwertungsrechte an zahlreichen Songs bzw. Alben. Unter anderem hat Sony Music auch die Verwertungsrechte an Werken von Sade. In letzter Zeit kommt es verstärkt zu Abmahnungen an Jimmy Eat World Werken.

Jimmy Eat World Abmahnung Sony Music: um was geht es?

Ihnen als Empfänger der Abmahnung wird vorgeworfen, dass über Ihren Internetanschluss ein urheberrechtlich geschütztes Werk von Jimmy Eat World, an dem die Firma Sony Music die Verwertungsrechte hat, illegal mittels einer Tauschbörse heruntergeladen bzw. hierdurch verbreitet worden sein soll. Hierdurch seien der Firma Sony Music diverse Ansprüche entstanden. Aktuell geht es in den Sade Abmahnungen von Sony Music überwiegend um folgendes Album:
Jimmy Eat World - Damage

Das Album Jimmy Eat World - Damage ist im Jahr 2013 offiziell erschienen und bislang recht erfolgreich.

Jimmy Eat World - Damage Abmahnung Sony Music: was wird gefordert?

Wie auch bei aktuellen Abmahanungen wegen anderer Werke fordert die eingeschaltete Kanzlei Waldorf Frommer in der Abmahnung im Namen von Sony Music die Abgabe einer Unterlassungserklärung gegenüber der Sony Music sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von
€ 956,00

Dieser Betrag wird aufgeschlüsselt in Anwaltskosten in Höhe von € 506,00 sowie Schadensersatz in Höhe von € 450,00. Mit Zahlung dieses Betrages sowie Abgabe der Unterlassungserklärung sollen alle Ansprüche aus der Ihnen vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung an dem Album Jimmy Eat World - Damage abgegolten sein.

Jimmy Eat World - Damage Abmahnung Sony Music: was tun?

Bevor Sie eine für Sie ungünstige Erklärung unterschreiben oder zahlen, lassen Sie sich unbedingt anwaltlich beraten. So kann in vielen Fällen weiterer Ärger vermieden werden. Gerne sind wir auch Ihnen nach Erhalt einer Abmahnung behilflich.


Eingestellt am 02.08.2013 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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