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Sampler Abmahnung Future Trance 59: Scooter C´ est Bleu (Feat. Vicky Leandros)
Future Trance 59 Sampler Abmahnung Scooter C´ est Bleu
Immer wieder erhalten Betroffene Abmahnungen nach dem Download eines ganzen Samplers. Die Abmahnungen kommen von unterschiedlichen Kanzleien, wie viele Abmahnungen noch nachkommen ist kaum vorherzusagen. Derzeit erfolgen Abmahnungen für Songs auf dem Sampler Future Trance 59. Heute erhielten wir beispielsweise eine Abmahnung der Kanzlei Daniel Sebastian im Auftrag der Firma DigiRights Administration GmbH. Konkret geht es um den Song C´est Bleu von Scooter. In der Abmahnung wird der Song jedoch C est Bleu bezeichnet.Scooter Sampler Abmahnung C´est Bleu Future Trance 59: was wird gefordert
Für die Verletzung der Urheberrechte an dem SongScooter C´est Bleu (Feat. Vicky Leandros
wird in der Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungserklärung gegenüber der DigiRights Administration GmbH gefordert sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von
€ 680,00
Damit sollen alle Ansprüche der Firma DigiRights Administration GmbH aus der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung abgegolten sein. Wohlgemerkt: nur die Ansprüche an dem Song Scooter C´est Bleu (Feat. Vicky Leandros. Wegen anderer Songs können weitere Abmahnungen erfolgen.
Scooter Sampler Abmahnung C´est Bleu Future Trance 59: was tun?
Wenn Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, wurde üblicherweise eine Urheberrechtsverletzung an dem gesamten Sampler Future Trance 59 ermittelt. Da sich auf Future Trance 59 natürlich auch noch andere Songs außer Scooter C´est Bleu (Feat. Vicky Leandros befinden, sollte bei Abgabe einer Unterlassungserklärung unbedingt darauf geachtet werden, dass man nicht noch weitere solche Abmahnungen derselben Kanzlei erhält.Der geforderte Betrag erscheint deutlich hoch gegriffen und lässt sich bei richtiger Verteidigung deutlich reduzieren. Gerne sind wir Ihnen hierbei behilflich.
Eingestellt am 29.05.2012 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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