The Walking Dead Abmahnungen, WVG Medien GmbH und Gutsch & Schlegel Rechtsanwälte

WVG Medien Abmahnung: Gutsch & Schlegel Rechtsanwälte

Neben einigen anderen Unternehmen hat die Kanzlei Gutsch & Schlegel Rechtsanwälte als eines der größten Unternehmen, für das urheberrechtliche Abmahnungen verschickt werden, die Firma WVG Medien GmbH. Derzeit erfogen zahlreiche WVG Medien Schreiben durch die Gutsch & Schlegel Rechtsanwälte in Bezug auf einzelne Episoden der beliebten Serie:
The Walking Dead

Die WVG Medien GmbH Abmahnungen an einzelnen Filmen der Serie The Walking Dead waren zuvor durch eine andere Kanzlei ausgesprochen worden.
Das Filmwerk The Walking Dead besteht aus einzelnen Staffeln mit jeweils mehreren Filmen. An jedem einzelnen Film aus The Walking Dead können Abmahnungen der WVG Medien GmbH ausgesprochen werden.

WVG Medien Abmahnung Gutsch & Schlegel Rechtsanwälte: was wird gefordert?

Die Kanzlei Gutsch & Schlegel Rechtsanwälte fordert von Ihnen als Empfänger der Abmahnung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zugunsten der WVG Medien GmbH sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages, den die Kanzlei Gutsch & Schlegel Rechtsanwälte derzeit mit € 800,00 beziffert. Die Forderungen werden damit begründet, dass über Ihren Internetanschluss aus eine Urheberrechtsverletzung begangen worden sein soll, für die Sie haften sollen.

WVG Medien Abmahnung Gutsch & Schlegel Rechtsanwälte: sind diese Forderungen berechtigt?

Wenn es tatsächlich stimmt, dass über Ihren Anschluss aus eine Urheberrechtsverletzung begangen wurde, haften Sie der Firma WVG Medien GmbH bzw. dem jeweiligen Auftraggeber der Kanzlei Gutsch & Schlegel Rechtsanwälte auf Unterlassung. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass die Ermittlungen für die vor der Kanzlei Gutsch & Schlegel Rechtsanwälte beauftragte Kanzlei durch die Firma Guardaley Ltd. durchgeführt werden. In Bezug auf die Guardaley Ltd. hat in einem vielzitierten Verfahren das Langericht Berlin mit Urteil vom 03.05.2011 (Aktenzeichen 16 U 55/11) ausdrücklich von "unzuverlässigen Recherchedienstleistungen" der Firma Guardaley Ltd. gesprochen. Daher halten wir es für erforderlich, bei einer Abmahnung die Frage der Berechtigung und der ordnungsgemäßen Ermittlung zu überprüfen.
Wenn auch im Falle Ihrer Abmahnung unzuverlässige Ermittlungen durch die Firma Guardaley Ltd. vorliegen - aber auch nur dann! - können Ansprüche der Kanzlei Gutsch & Schlegel Rechtsanwälte gegenüber aufgrund von Fehlern bei der Ermittlung zurückgewiesen werden.
Den geforderten Betrag von € 800,00 halten wir generell für überzogen, selbst wenn die Abmahnung an sich berechtigt wäre.

WVG Medien Abmahnung Gutsch & Schlegel Rechtsanwälte: was tun?

Der BGH und ihm folgend auch zahlreiche untere Gerichte gehen - zu Recht! - zunehmend dazu über, bei Filesharing-Abmahnungen genau hinzuschauen. Wo früher noch quasi jeder Anschlussinhaber in die Haftung genommen wurde, gibt es heute zahlreiche Gründe, weshalb ein Anschlussinhaber selbst dann, wenn der Verstoß über seinen Anschluss begangen wurde, nicht haftet.
Es sollte immer im Einzelfall gründlich geprüft werden, ob die Ansprüche tatsächlich bestehen.
Sofern eine Unterlassungserklärung abgegeben wird, sollte diese unbedingt modifiziert werden, um Nachteile zu vermeiden. Bei der Formulierung sollte jedoch unbedingt auf den genauen Wortlaut der Erklärung geachtet werden, damit man nicht weitere Schreiben der Kanzlei Gutsch & Schlegel Rechtsanwälte riskiert, ob für WVG Medien oder einen anderen Auftraggeber. Denn mit jeder weiteren Abmahnung werden weitere € 800,00 von der Kanzlei Gutsch & Schlegel Rechtsanwälte gefordert.
Gerne prüfen wir auch Ihre Abmahnung auf ihre Berechtigung. Dabei erstellen wir für Sie - sofern nötig - die passende Unterlassungserklärung. Ob und in welchem Umfang eine Zahlung zu leisten ist, darüber beraten wir Sie gerne individuell.
Unser Ziel ist und bleibt: Sie müssen nichts an die Abmahnkanzlei bezahlen.


Eingestellt am 11.08.2016 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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