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Waldorf Frommer Abmahnung Warner Bros: Supergirl - Girl Of Steel
Warner Bros. Entertainment GmbH Abmahnung durch Waldorf Frommer wegen der Serie Supergirl
Die Kanzlei Waldorf Frommer ist seit einiger Zeit auch für die Firma Warner Bros. Entertainment GmbH tätig und hat in recht kurzer Zeit bereits eine hohe Anzahl Abmahnungen für die Warner Bros. Entertainment GmbH ausgesprochen. Nunmehr erfolgen auch Abmahnungen an der US-Serie Supergirl. Auch die Serie Supergirl wird in Deutschland von der Warner Bros. Entertainment GmbH vermarktet. Das Unternehmen geht in letzter Zeit verstärkt gegen illegale Kopien ihrer Filme im Internet vor. Am Beispiel von Supergirl - Girl Of Steel wollen wir Ihnen an dieser Stelle die Abmahnungen einmal schildern und Ihnen erste Tipps für eine richtige Verteidigung geben.Warner Bros. Entertainment GmbH Abmahnung Waldorf Frommer: was ist der Vorwurf?
Ihnen gegenüber wird in der Abmahnung der Vorwurf erhoben, dass über Ihren Anschluss eine Folge der Serie Supergirl, an welcher die Firma Warner Bros. Entertainment GmbH die ausschließlichen Verwertungsrechte hat, illegal in einer Tauschbörse verbreitet worden sein soll. Beispielsweise handelt es sich dabei um die FolgeSupergirl - Girl Of Steel
.Die Ermittlung habe einwandfrei ergeben, dass die TV-Folge Supergirl - Girl Of Steel zu einer näher angegebenen Zeit unter einer bestimmten IP-Adresse von Ihrem Anschluss angeboten worden sei. Dies sei durch die Firma ipoque GmbH zweifelsfrei ermittelt worden. Und da Sie von Warner Bros. Entertainment GmbH kein Recht an der Verbreitung erhalten haben, sei dieses Angebot widerrechtlich erfolgt.
Die Abmahnung liest sich so, dass Sie als Anschlussinhaber für mehr oder weniger jede Urheberrechtsverletzung verantwortlich sein sollen, die über Ihren Internetanschluss begangen wurde.
Wichtiger Hinweis:
Dem ist nicht so! Die einseitige Darstellung der Rechtslage in den allermeisten Abmahnungen belegt wieder einmal, dass jeder, der eine solche Abmahnung erhalten hat, zur Überprüfung der in der Abmahnung erhobenen Vorwürfe einen eigenen Anwalt beauftragen sollte. Der kann einem dann auch sicherlich sagen, dass der BGH erst kürzlich wieder einmal entschieden hat, dass es durchaus Konstellationen gibt, in denen man als Anschlussinhaber nicht für Urheberrechtsverletzungen über den eigenen Anschluss haftet. Davon liest man freilich in dem Anschreiben der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Firma Warner Bros. Entertainment GmbH nichts.Warner Bros. Entertainment GmbH Abmahnung Waldorf Frommer Supergirl: was will man von mir?
In der Abmahnung wird mitgeteilt, dass man Ihr gutes Geld haben möchte und zwar konkret€ 619,50
.Geht es in der Abmahnung hingegen um mehrere TV-Folgen aus Supergirl, wird ein höherer Betrag gefordert. In einer uns vor kurzem zur Bearbeitung vorgelegten Abmahnung, in der es neben der Folge Supergirl - Girl Of Steel um eine weitere Folge der Serie Supergirl ging, wurden insgesamt
€ 1.631,80
gefordert. Neben dieser Zahlung sollen sich durch eine Unterlassungserklärung der Firma Warner Bros. Entertainment GmbH gegenüber verpflichten, die jeweilige Folge aus Supergirl, in unserem Beispielsfall also die Folge Supergirl - Girl Of Steel, zukünftig nicht mehr im Internet anzubieten.
Warner Bros. Entertainment GmbH Abmahnung Waldorf Frommer Supergirl: was jetzt?
Sie sollten vor allem nicht zu viel bezahlen und auch keine weiteren Abmahnungen durch die Kanzlei Waldorf Frommer im Allgemeinen sowie durch die Warner Bros. Entertainment GmbH im Speziellen riskieren. Denn weitere Abmahnungen bedeuten weitere Zahlungen, jedenfalls weitere Forderungen.Da Warner Bros. Entertainment Abmahnungen für die Serie Supergirl recht neu sind, die Kanzlei Waldorf Frommer jedoch dafür bekannt ist, zunehmend Folgeabmahnungen auszusprechen, sollte man äußerst vorsichtig sein, wenn man in der Vergangenheit neben der abgemahnten Folge von Supergirl weitere Folgen heruntergeladen hat oder wenn etwa Dritte über den eigenen Internetanschluss möglicherweise weitere Folgen von Supergirl über eine Tauschbörse heruntergeladen und diese Folgen damit automatisch zum Download bereitgestellt haben.
Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen, die finanziellen Einbußen aus einer solchen Abmahnung so erträglich wie möglich zu machen! Dabei können wir auf Erfahrungen aus mehrere Tausend Beratungen im Bereich Urheberrecht zurückgreifen.
Warner Bros. Entertainment GmbH Supergirl: was kann noch abgemahnt werden?
Neben der genannten Folge Supergirl - Girl Of Steel können sämtliche anderen TV-Folgen aus allen Supergirl Staffeln abgemahnt werden.Eingestellt am 05.02.2018 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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