Nimrod Rechtsanwälte Abmahnung Daedalic Entertainment Gmbh: Barotrauma

Daedalic Entertainment GmbH Abmahnung durch die Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte

Bereits seit einiger Zeit ist die Berliner Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte für den in Hamburg ansässigen Computerspielproduzenten Daedalic Entertainment GmbH tätig. Wir haben bereits zahlreiche Abmahnungen bearbeitet, die die Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte im Auftrag der Firma Daedalic Entertainment GmbH an Internetnutzer ausgesprochen hat. Nunmehr wurde uns eine Abmahnung an dem Computerspiel Barotrauma vorgelegt. Wir wollen die aktuelle Abmahnung zum Anlass nehmen, über diese Abmahnungen einmal näher zu informieren.

Nimrod Rechtsanwälte Daedalic Entertainment GmbH: um was geht es?

Die Berliner Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte zeigt in der Abmahnung unter Versicherung anwaltlicher Vollmacht die anwaltiche Vertretung der Firma Daedalic Entertainment GmbH an und verweist darauf, dass die Vorlage einer Vollmacht im Original nicht erforderlich ist. Dies ist insoweit zutreffend. In der Abmahnung ist weiter ausgeführt, dass die Firma Daedalic Entertainment GmbH Inhaberin der ausschließlichen weltweiten Nutzungsrechte an dem Computerspiel
Barotrauma

ist und Dritten die Nutzung der Rechte verbieten kann.
Bei dem Computerspiel Barotrauma handelt es sich um einen U-Boot-Simulation im Weltall. Entwickelt wurde Barotrauma bereits im Jahr 2019, für Windows, Mac und Linux-Geräte wurde Barotrauma im März 2023 veröffentlicht.
Ein beauftragter technischer Dienstleister habe ermittelt, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt eine Datei mit dem Computerspiel Barotrauma über einen Internetanschluss hochgeladen wurde. Dieser Internetanschluss, der über die IP-Adresse ermittelt wurde, soll zum Verstoßzeitpunkt dem Empfänger der Abmahnung zugewiesen worden sein. Über einen Auskunftsbeschluss vor einem bestimmten Gericht gegen den Provider - im Falle eines Anschlusses der Deutschen Telekom AG beispielsweise ist dies das Landgericht Köln - habe man den Provider zur Auskunftserteilung verpflichtet, der dann den Empfänger der Abmahnung als Anschlussinhaber zum Verstoßzeitpunkt angegeben habe.
Da gegen den Anschlussinhaber, über dessen Anschluss eine Rechtsverletzung an dem Computerspiel Barotrauma begangen wurde, nach der Rechtsprechung des BGH eine Vermutung der Täterschaft bestehe, werden dem Anschlussinhaber gegenüber diverse Ansprüche geltend gemacht.

Nimrod Rechtsanwälte Daedalic Entertainment GmbH Barotrauma: was wird gefordert?

Wie bei urheberrechtlichen Abmahnungen üblich wird von Ihnen als Empfänger der Daedalic Entertainment GmbH Abmahnung von Seiten der Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Dies bedeutet, dass Sie sich bei Meidung einer Vertragsstrafe verpflichten, das Computerspiel Barotrauma nicht öffentlich zugänglich zu machen. Verstoßen Sie gegen diese strafbewehrte Unterlassungserklärung zukünftig, haben Sie eine Vertragsstrafe an die Daedalic Entertainment GmbH zu bezahlen. In der vorformulierten Unterlassungserklärung, die der hier besprochenen Abmahnung beilag, ist kein bestimmter Betrag angegeben. Vielmehr soll diesen Betrag die Firma Daedalic Entertainment GmbH bestimmen und im Zweifel soll ein Gericht über die Angemessenheit der Höhe entscheiden.
Neben der geforderten Unterlassungserklärung wird eine finanzielle Entschädigung für die Ihnen vorgeworfene Urheberrechtsverletzung in Bezug auf das Spiel Barotrauma gefordert.
Die finanziellen Forderungen schlüsseln sich auf in zu erstattende Rechtsanwaltkosten und den Lizenzschaden. Der Lizenzschaden wird dabei mit € 2.500,00 angegeben, die Rechtsanwaltskosten mit € 1.261,50. Eine Gebührendeckelung nach § 97a Abs. 3 Satz 2 UrhG finde nicht statt. Außerdem könnten noch anteilige Kosten für das Auskunftsverfahren gegen den Provider gefordert werden.
Da der Empfänger der Abmahnung mit der Höhe dieser Forderungen "finanziell überfordert sein" dürfte, wird in dem Schreiben der Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte als Vergleichsangebot die Zahlung in Höhe von
€ 850,00

vorgeschlagen. Auch dies ist in der Praxis urheberrechtlicher Filesharing-Abmahnungen üblich: Es werden zunächst sehr hohe finanzielle Forderungen dargestellt, damit das folgende Angebot einer Vergleichszahlung dem Anschlussinhaber als lukrativ erscheint.

Nimrod Rechtsanwälte Daedalic Entertainment GmbH Barotrauma: was ist jetzt zu tun?

Ihnen wurde zur Erfüllung der Ansprüche durch die Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte eine Frist gesetzt. Diese Frist ist meistens ziemlich kurz gehalten, sollte jedoch dennoch eingehalten werden. Freilich sind vor allem die finanziellen Forderungen in vielen Fällen überzogen, manchmal ist eine Abmahnung dem Anschlussinhaber gegenüber gänzlich unbegründet.
Bevor man daher auf eine solche Abmahnung reagiert wird, sollte man unbedingt anwaltlichen Rat einholen. Ein auf Urheberrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann Sie beraten, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe Ansprüche bestehen. Außerdem kann ein Rechtsanwalt auch eine geeignete Unterlassungserklärung gegenüber der Daedalic Entertainment GmbH erstellen, die wirksam ist, jedoch nicht weiter geht als unbedingt erforderlich.
Wenn auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte erhalten haben, beispielsweise im Auftrag der Firma Daedalic Entertainment GmbH in Bezug auf das Computerspiel Barotrauma, können Sie sich gerne an unsere Kanzlei wenden. Wir konnten schon zahlreichen Betroffenen helfen und berechnen für unsere Tätigkeit ein faires Pauschalhonorar. Ein erstes kurzes Beratungssgespräch ist kostenlos, hier nennen wir dann auch unser Pauschalhonorar für den Fall der Beauftragung.


Eingestellt am 03.11.2023 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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