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Baek Law Abmahnung Die Partyagentur: Frei sein
Die Partyagentur Abmahnung Baek Law: Frei sein
Die Kanzlei Baek Law aus Hamburg verschickt wieder einmal Abmahnungen im Bereich des Filesharing. Es geht hierbei um urheberrechtlich geschützte Werke der Partyagentur - Künstler- und Eventmanagement. In den Abmahnungen wird der Vorwurf erhoben, dass über den Internetanschluss des Abgemahnten eine Urheberrechtsverletzung erfolgt sein. Daher werden diverse Ansprüche geltend gemacht.Baek Law Abmahnung Die Partyagentur: um was geht es?
Wie schon erwähnt geht es um Titel, an denen die Partyagentur die Verwertungsrechte hat. Derzeit erfolgen Abmahnungen im Auftrag der Partyagentur durch die Kanzlei Baek Law an folgendem Musiktitel:Frei sein (Anna Maria Zimmermann)
Sofern neben dem Titel Frei sein durch die Partyagentur im größeren Umfang Abmahnungen für weitere Titel erfolgen, werden wir hier darüber berichten.
Baek Law Abmahnung Die Partyagentur: was wird gefordert?
Da Sie entweder selbst den Titel Frei sein heruntergeladen und damit verbreitet haben sollen oder dies wenigstens über Ihren Anschluss erfolgt sein soll - in beiden Fällen sollen Sie grundsätzlich hierfür verantwortlich sein - fordert die Kanzlei Baek Law die Abgabe einer Unterlassungserklärung gegenüber der Partyagentur sowie die Zahlung eines pauschalen Betrages in Höhe von€ 350,00
Eine Unterlassungserklärung ist der Abmahnung durch die Kanzlei Baek Law bereits als Muster beigefügt. Dieses können Sie benutzen, Sie können jedoch auch eine eigens erstellte Unterlassungserklärung zurücksenden.
Baek Law Abmahnung Die Partyagentur: was tun?
Wir empfehlen grundsätzlich nicht, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Einige Gerichte - wie beispielsweise das Amtsgericht München - sehen hierin ein Anerkenntnis bzw. wenigstens ein sog. Zeugnis gegen sich selbst. Dies führt dazu, dass in zahlreichen Fällen dann auch die geforderte Zahlung geleistet werden muss. Bereits aus diesem Grunde empfiehlt es sich daher, eine eigene Unterlassungserklärung zu erstellen. Diese Unterlassungserklärung muss natürlich so formuliert sein, dass sie wirksam ist. Insbesondere muss sie eine ausreichende Vertragsstrafe enthalten. Denn die Vertragsstrafe soll Sie wirksam davon abhalten, dass zukünftig über Ihren Internetanschluss aus die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung noch einmal vorkommt. Auch sollte eine Unterlassungserkärung so gestaltet sein, dass man nicht noch mit weiteren Abmahnungen aus dem Hause Baek Law bzw. von der Partyagentur rechnen muss. Nach unserer Einschätzung sollte die Unterlassungserklärung somit nicht lediglich auf das Werk Frei sein begrenzt werden.Abmahnung erhalten?
Gerne helfen wir auch Ihnen!
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Eingestellt am 02.11.2011 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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