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rka Reichelt Klute Aßmann Abmahnung 2013 Koch Media GmbH: Geheimakte 3
rka Reichelt Klute Aßmann Abmahnung für die Koch Media GmbH: Geheimakte 3
Zahlreiche Internetnutzer fischen dieser Tage unerfreuliche Post aus dem Briefkasten. Es handelt sich um Abmahnungen, die im Auftrag der Koch Media GmbH durch die Hamburger Kanzlei rka Reichelt Klute Aßmann ausgesprochen werden. Die Koch Media GmbH vertreibt zahlreiche erfolgreiche Computerspiele und arbeitet mit zahlreichen Software-Herstellern zusammen. Derzeit ist von der Koch Media GmbH vor allem das bekannte Computerspiel Geheimakte 3 auf dem Markt und erfreut sich großer Beliebtheit. Leider auch bei Abmahnungen.Koch Media GmbH Abmahnung rka Reichelt Klute Aßmann: um was geht es?
Wenn auch Sie eine solche Abmahnung der Koch Media GmbH durch die Kanzlei rka Reichelt Klute Aßmann erhalten haben, wirft man Ihnen eine Urheberrechtsverletzung an einem Computerspiel wie beispielsweiseGeheimakte 3
vor. Das im Jahr 2012 erschienene Geheimakte 3 ist die Fortsetzung der erfolgreichen Geheimakte-Spieleserie. Neben Geheimakte 3 werden von der Koch Media GmbH durch die Kanzlei rka Reichelt Klute Aßmann jedoch nach wie vor auch andere Spiele abgemahnt. Aufgrund des Erscheinungszeitraums dürften uns jedoch die b]Geheimakte 3 Abmahnungen noch bis weit in das Jahr 2013 hinein beschäftigen.
Koch Media GmbH Abmahnung rka Reichelt Klute Aßmann: was wird gefordert?
Neben einer Unterlassungserklärung wird wie bei derartigen Abmahnungen üblich ein Pauschalbetrag genannt. Gegen Zahlung von pauschal€ 800,00
sollen sämtliche Ansprüche der Koch Media GmbH aus der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung an dem Computerspiel Geheimakte 3 abgegolten sein.
Koch Media GmbH Abmahnung rka Reichelt Klute Aßmann: was tun?
Geben Sie bitte keine Unterlassungserklärung ohne eigenen Anwalt ab. Zunächst sind die geltend gemachten Ansprüche zu prüfen. Die solchen Abmahnungen beigefügten Unterlassungserklärungen und die geforderten Zahlungen sind in vielen Fällen zu weit gehend.Gerne prüfen wir Ihre Abmahnung, erstellen sofern nötig eine passende modifizierte Unterlassungserklärung und weisen zu weitgehende Forderungen als unbegründet zurück.
Eingestellt am 29.10.2012 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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